Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Scheidel GmbH & CO. KG, 96114 Hirschaid, Stand: 03/2024
I. Geltungsbereich
Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind nur für die Anwendung gegenüber Unternehmen bestimmt.
Unsere Lieferungsbedingungen richten sich nach der im Kundenverhältnis zu Grunde gelegten und vereinbarten Preisliste. Davon abweichende Bedingungen gelten nur mit unserem Einverständnis und schriftlicher Bestätigung. Unsere Angebote sind freibleibend, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Nebenabreden, Änderungen und Abweichungen von diesen Bedingungen müssen ebenso schriftlich vereinbart werden.
II. Preise
Die vereinbarten Preise gelten zuzüglich der am Liefertag geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Für die Berechnung sind die von uns ermittelten Gewichte, Stückzahlen und Mengen maßgebend, wenn der Käufer nicht unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Empfang widerspricht.
Sofern während der Vertragslaufzeit unsere Preise ermäßigt oder erhöht werden, so kommen für die noch abzunehmenden Mengen die veränderten Preise zur Anwendung. Im Fall der Erhöhung der Preise ist der Käufer berechtigt, innerhalb von einer Woche nach Mitteilung, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt wirkt sich nicht auf vorausgegangene Lieferungen aus.
III. Anwendungstechnische Beratung
Beratungsleistungen die wir erbringen, geschehen nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der gelieferten Waren befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
IV. Lieferung
Der Käufer verpflichtet sich zur Abnahme der Ware gemäß seinen Bestellungen zum vereinbarten Termin. Bleibt die Zustellung erfolglos, gehen die Kosten für eine zweite Zustellung stets zu Lasten des Käufers. Abweichende Lieferbedingungen, wie z.B. Expresszustellungen, gehen ebenso zu Lasten des Käufers. Frachtlaufzeiten liegen generell außerhalb unserer Haftung und werden in keinem Fall garantiert.
Sofern abweichend von Abs. 1 vereinbart ist, daß wir zur Versendung der Ware verpflichtet sind, erfolgen der Transport auf Kosten des Käufers und die Wahl der Transportmittel sowie des Transportweges mangels besonderer Weisung nach unserem Ermessen.
Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Von der Übergabe an Gebühren dem Käufer die Nutzungen und er trägt die Lasten der Sache (§ 446 BGB).
Zumutbare Teillieferungen sind nach unserem Ermessen zulässig.
Abrufe sind gestattet, sofern diese explizit im Angebot vereinbart wurden oder aufgrund von Lieferschwierigkeiten entstanden sind. Sollten Teillieferungen auf Wunsch des Kunden erfolgen und die Waren dadurch im Versand die Mindestmenge für den Freihausversand nicht erreichen, werden die Versandkosten für diese Teillieferung berechnet.
Unvorhersehbare und erhebliche, sowie von uns nicht verschuldete Betriebsstörungen, Lieferfristenüberschreitungen oder Lieferausfälle von unseren Lieferanten, sowie Betriebsunterbrechungen aufgrund von Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand und Fälle höherer Gewalt bei uns und unseren Unterlieferanten verlängern die Lieferzeit. Beginn und Ende derartiger Ereignisse teilen wir dem Käufer zeitnah mit. Werden dadurch Lieferung um mehr als einen Monat verzögert, sind Käufer wie auch wir als Hersteller berechtigt unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen, vom Vertrag zurückzutreten. Das gesetzliche Rücktrittsrecht bei von uns zu vertretenden Lieferstörungen bleibt unberührt.
Einwegverpackungen werden nicht von uns zurückgenommen.
V. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch nach 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Alternativ kann ein Lastschriftverfahren – sofort mit 2% Skonto, vereinbart werden. Rechtzeitige Zahlung ist nur dann erfolgt, wenn wir über das Geld mit Wertstellung am Fälligkeitstag auf einem von uns angegebenen Konto verfügen können.
Ein Skontoabzug auf neue Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere fällige Rechnungen noch unbeglichen sind.
Für Erstbestellungen gilt grundsätzlich Vorkasse, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.
Zurückbehaltung und Aufrechnungen gegen uns bestrittener Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
Eine Nichtbezahlung fälliger Rechnungen auf Grund wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers und mehrfacher erfolgloser Mahnung berechtigen zur sofortigen Fälligstellung aller unserer Forderungen.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen (Kaufpreis, Zinsen, etc.) aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuholen, in unseren Besitz zu bringen und zu diesem Zweck den Betrieb des Käufers zu betreten. Dies stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Erlös aus der Verwertung ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die (außer-) gerichtlichen Kosten dieser Klage zu ersetzen, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verwerten. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen (einschließlich USt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung bzw. -verarbeitung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verwertet worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Scheck oder Wechselprotest vorliegt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsverfahrens mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung gestellt ist. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretene Forderung bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Einziehungsberechtigung bezieht sich auf die gesamte Saldoforderung.
4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Erfolgt die Vermischung in der Weise, daß die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das jeweilige Eigentum unentgeltlich für uns.
5. Der Käufer tritt uns auch die Forderungen gegen den Dritten ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Dies umfasst auch das Recht auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest. Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das eigene Grundstück eingebaut, so tritt dieser schon jetzt die aus der Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und im Rang vor dem Rest ab. Diese Abtretungen nehmen wir an.
6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten, die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der zu sichernden Forderungen obliegt uns.
VII. Mängel:
1. Ein Mangel besteht nicht in der falschen Produktauswahl. Die Produktauswahl obliegt dem Käufer. Die Eignung des Produktes ist durch Testflächen durch den Käufer festzustellen.
2. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach deren Empfang auf Mängel zu untersuchen, versteckte Mängel sind sofort nach ihrer Entdeckung schriftlich und bildlich anzuzeigen mit Angabe der Art und dem Ausmaß des Mangels.
3. Die in unseren öffentlichen Äußerungen z.B. Werbung, Preislisten, enthaltenen Angaben über Eigenschaften gehören nur zur Beschaffenheit, soweit sie Vertragsbestandteil geworden sind. Öffentliche Äußerungen eines Herstellers oder seines Gehilfen gehören nur zur Beschaffenheit, wenn sie vertraglich vereinbart sind oder wir sie uns ausdrücklich und schriftlich in öffentlichen Äußerungen zu eigen gemacht haben. Angaben über die Beschaffenheit von Waren oder Leistungen stellen keine Garantien dar. Muster und Proben sind stets unverbindlich.
4. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir zur Nacherfüllung in Form der Ersatzlieferung verpflichtet. Eine Ersatzlieferung erfolgt Zug um Zug gegen Rückgabe der beanstandeten Ware. Rücksendungen sind mit uns abzustimmen.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, zu mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.
6. Stellt der Kunde einen Mangel fest, darf er die Sache nicht bearbeiten, verkaufen, etc. bis eine Beweissicherung mit uns oder ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren durchgeführt oder eine einvernehmliche Regelung mit uns getroffen wurde.
Sämtliche Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Erhalt der Ware durch den Käufer, sofern die gelieferten Waren nicht entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
VIII. Rücknahme:
Die Rücknahme gelieferter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen, kann jedoch auf Kulanz unter folgenden Rücknahmebedingungen vereinbart werden:
Eine Rücknahme von Ware ist nur innerhalb 2 Wochen nach Rechnungsdatum möglich. Die Haltbarkeit des Produktes muss im Zeitpunkt des Wareneingangs noch mindestens 5 Monate betragen. Verpackungen (z.B. Eimer, Kanister) müssen im Zeitpunkt des Versands und im Wareneingang bei uns, unversehrt sein (ungeöffnet und sauber). Diese Voraussetzungen im Fall des Versands sind vom Versender der Ware zu prüfen. Die Kosten für die Rücklieferung sind vom Kunden zu tragen. Zurück gesendete Ware wird unsererseits einer Wareneingangsprüfung hinsichtlich zuvor genannter Punkte unterzogen. Eventuelle Transportschäden bei Rücklieferungen sind außerhalb unserer Haftung und führen zum Verlust einer Gutschrift. Bei Transportschäden entstehende Kosten für Sichtung und Entsorgung werden in Rechnung gestellt. Ist die Wareneingangsprüfung positiv, werden bei Gutschrift 15% Widereinlagerungsgebühr des Nettoverkaufspreises in Abzug gebracht. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die genannten Regelungen für die Rücknahme auf Kulanz.
IX. Haftung
Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind alle weitergehenden Ersatzansprüche des Käufers gegen uns und unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den gelieferten Waren selbst entstanden sind.
Die in diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen enthaltenen Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, oder infolge einer übernommenen Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie oder nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes eine Haftung unsererseits zwingend vorgeschrieben ist. Das gleiche gilt im Falle einer Pflichtverletzung unsererseits, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, wobei die Haftung jedoch auf den Ersatz der typischen, vorhersehbaren Schäden beschränkt ist.
X. Datenverarbeitung und Datenweitergabe:
Der Verkäufer ist berechtigt, Daten des Beratungs-, Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Käufer zu speichern und zu verarbeiten, soweit dies zur üblichen Betreuung und/oder zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufträge erforderlich ist. Die
Weitergabe von Daten wie z.B. Firmen- und Adressdaten sowie Informationen über die getätigten Rechtsgeschäfte erfolgt zur Erfüllung von Dienstleistungsverpflichtungen
sowie zur Verbesserung von Serviceangeboten gegenüber dem Käufer. Es sind die Regelungen unserer gesonderten Datenschutzerklärung (siehe www.scheidel.com/datenschutz.html) gültig.
XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist 96114 Hirschaid. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand Bamberg. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselklagen.
II. Schlussbestimmungen: Sollten Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.
Bankverbindungen:
Sparkasse Bamberg: IBAN: DE39 7705 0000 0000 1531 14 · BIC: BYLADEM1SKB
Deutsche Bank Bamberg: IBAN: DE92 7607 0012 0813 9016 00 · BIC: DEUTDEMM760
Postbank: IBAN: DE55 7607 0085 0004 9628 51 BIC: PBNDEFXXX
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 132 284 685
Steuernummer: 207/175/02702
Scheidel GmbH & Co. KG, Jahnstr. 38-42, 96114 Hirschaid,
Tel.: 09543/8426-0, Fax: -31, HRA-8208/AG Bamberg
Geschäftsführer der Scheidel -Beteiligungs-GmbH: Georg Scheidel
www.scheidel.com | www.sofchem.de
Stand: 03/2024